AGB

AGB

Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für eine Geschäftsbeziehung zwischen kltransporte.de und dem Auftraggeber. Bei abweichenden Bedingungen des Auftraggebers ist eine schriftliche Zustimmung von kltransporte.de erforderlich, ansonsten erkennt kltransporte.de eine abweichende Bedingung ausdrücklich nicht an.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung heranziehen. Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Versenders seine Verpflichtung mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Versender nach Vertragsabschluss erweitert wird.

2. Trinkgelder
Die Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.

3. Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Versender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlung oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.

4. Absicherung der Güter
Der Versender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Plattenspieler, Waschmaschine, Fernseh-, Radio- und Hifigeräte, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.

5. Montage und Elektroarbeiten
Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

6. Handwerker- und Umzugshelfervermittlung
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker oder Umzugshelfer haftet der Möbelspediteur ausschließlich nicht.

7. Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

8. Abtretung
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.

9. Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigung, Weisungen und Mitteilungen des Versenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.

10. Nachprüfung durch den Versender und Empfänger
Bei Abholung oder Anlieferung der Güter ist der Versender bzw. der Empfänger verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.

11. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Das fällige Transportentgelt ist bei Inlandstransporten und Auslandstransporten vor Beginn der Verladung oder nach Beendigung der Auslieferung in bar zu erbringen. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich in EURO. Kommt der Versender bzw. Empfänger (im Falle einer Auslieferung) seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Transportgut oder Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Versenders einzulagern. Paragraf 419 HGB findet entsprechende Anwendung.

12. Lagervertrag
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Versenders zur Verfügung gestellt.

13. Beiladungen
Sämtliche Transportwege müssen dem Spediteur uneingeschränkt zur Verfügung stehen und das Transportgut mit zwei Mann zu handeln sein. Sollten die Mitarbeiter des Spediteurs oder seine Erfüllungsgehilfen bei der Verladung des Transportgutes feststellen, dass am Transportgut Montagen notwendig sind, um dieses zu transportieren, und wurde dieses vom Auftraggeber im Auftrag nicht berücksichtigt, so werden diese Arbeiten mit einem Stundensatz von EUR 35,00/ Mann inkl. MwSt. berechnet. Es wird je angefangene halbe Stunde abgerechnet.

14. Rücktritt vom Vertrag oder Stornierung
Der Möbelspediteur ist grundsätzlich berechtigt, die Leistungen auch nach erteilter Auftragsbestätigung zu verweigern bzw. zu stornieren, wenn sich der Auftraggeber z.B. mit der Zahlung des vereinbarten Transportentgeltes, auch anteilig, in Verzug befindet.

Der Auftraggeber kann ohne Angabe von Gründen von der Durchführung des Auftrages zurücktreten, wenn es sich um einen längerfristigen (mindestens 4 Wochen vor Abholtermin) geplanten Transport handelt. Der Rücktritt muss schriftlich, per Fax oder Email, erfolgen.

Bei späteren Stornierungen ist der Möbelspediteur berechtigt 50% des vereinbarten Transportpreises zu berechnen. Bei Stornierungen nach bereits erfolgter Abholung berechnet der Möbelspediteur 80% des vereinbarten Transportpreises.

Bei Anfahrten, bei denen es aus vom Möbelspediteur nicht zu vertretenden Gründen, zu keinem Transport kommt, ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 EUR vom Auftraggeber an den Möbelspediteur zu entrichten.

15. Haftung
Schäden am Transportgut oder Umzugsgut, die eindeutig durch den Transport verursacht wurden, sind unmittelbar nach der Entladung anzuzeigen. Spätere Reklamationen und Beanstandungen können nicht anerkannt werden. Lackschäden und Kratzer sind von der Haftung ausgeschlossen. Das Transportgut oder Umzugsgut, das bereits bei der Verladung Schäden aufweist, ist grundsätzlich von einer Schadenshaftung ausgeschlossen. Fahrzeughalter sind verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass alle Anbauteile an seinem Fahrzeug sach- und fachgerecht befestigt und montiert sind. Für den Verlust von Anbauteilen während des Transportes und die daraus resultierenden Folgen ist der Halter selber verantwortlich. Jegliche Haftung dafür ist durch den Möbelspediteur ausgeschlossen.

Wird ein weiterer Frachtführer als ausführender Frachtführer in Anspruch genommen, so haftet er nach Maßgabe von Paragraf 437 Abs. 1 HGB. Eine weitergehende Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen.

16. Haftungsausschluss
Der Möbelspediteur übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Krieg oder höhere Gewalt hervorgerufen werden. Das gleiche gilt für Glas oder Marmor, sofern dieses nicht ordnungsgemäß durch den Versender abgesichert ist.

17. Gerichtisstand
Für Rechtsstreitigkeit mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrags und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportvertrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Versender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Versender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

18. Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht.